Leistungen
Beratung zur Umsetzung der KI-Verordnung.
Vier Leistungen, ein Thema: die Verordnung (EU) 2024/1689. Jede Leistung endet mit einem konkreten, dokumentierten Ergebnis. Den Umfang und den Zeitrahmen legen wir gemeinsam im Erstgespräch fest.
Gilt seit 2. Februar 2025
KI-Kompetenz nach Art. 4
Das Problem
Unternehmen müssen sicherstellen, dass Personal, das mit KI arbeitet, über ausreichende Kompetenz verfügt, und das nachweisen können. Die Pflicht betrifft praktisch jedes Unternehmen, das KI einsetzt, auch beim Einsatz gängiger Tools wie Textassistenten oder Übersetzungssoftware.
Unser Vorgehen
Wir schulen Ihre Mitarbeitenden praxisnah, abgestimmt auf die Systeme, die bei Ihnen tatsächlich im Einsatz sind. Parallel bauen wir die Nachweisdokumentation auf, die Art. 4 verlangt.
Ihr Ergebnis
Durchgeführte Schulung, Teilnahmedokumentation und ein Schulungskonzept für neue Mitarbeitende.
Grundlage jeder Umsetzung
KI-Bestandsaufnahme
Das Problem
Die meisten Unternehmen wissen nicht vollständig, welche KI-Systeme sie einsetzen. KI steckt unbemerkt in CRM-Systemen, Bewerbermanagement, Übersetzungstools und Kundenservice-Software.
Unser Vorgehen
Wir gehen Ihre Systemlandschaft strukturiert durch, identifizieren KI-Funktionen auch dort, wo sie nicht offensichtlich sind, und ordnen jedes System nach der Risikologik der KI-Verordnung ein.
Ihr Ergebnis
Dokumentiertes Inventar aller eingesetzten KI-Systeme mit Einordnung nach Risikokategorie.
Entscheidend für den Pflichtenumfang
Rollenklärung nach der KI-Verordnung
Das Problem
Anbieter oder Betreiber: Von dieser Einordnung hängen sämtliche weiteren Pflichten ab. Die wenigsten Unternehmen haben das je geprüft. Wer ein KI-System wesentlich verändert oder unter eigenem Namen einsetzt, kann ungewollt zum Anbieter werden.
Unser Vorgehen
Wir prüfen für jedes System, welche Rolle Ihr Unternehmen nach der KI-Verordnung einnimmt, und leiten daraus den konkreten Pflichtenkatalog ab.
Ihr Ergebnis
Dokumentierte Rolleneinordnung je System und ein daraus abgeleiteter Pflichtenkatalog.
Gilt seit 2. August 2026
Transparenzpflichten nach Art. 50
Das Problem
Chatbots müssen als KI erkennbar sein, KI-generierte Inhalte müssen gekennzeichnet werden, Emotionserkennung ist offenzulegen. Viele Unternehmen wissen nicht, welche ihrer Systeme betroffen sind.
Unser Vorgehen
Wir prüfen Ihre betroffenen Systeme, erarbeiten Formulierungsvorschläge für die nötigen Hinweise und erstellen einen Umsetzungsplan.
Ihr Ergebnis
Prüfung der betroffenen Systeme, Formulierungsvorschläge und ein Umsetzungsplan.
Ausblick, derzeit keine buchbare Leistung
Hochrisiko-Anforderungen ab Dezember 2027
Die Anforderungen an Hochrisiko-Systeme wurden durch die Digital-Omnibus-Verordnung (EU) 2026/1744 auf den 2. Dezember 2027 verschoben. Wer heute mit Bestandsaufnahme und Rollenklärung beginnt, nutzt die gewonnene Zeit als Vorbereitungszeit. Normen wie ISO/IEC 42001 gewinnen in diesem Umfeld an Bedeutung.
Unsicher, wo Sie anfangen sollen?
Der KI-Readiness-Check bündelt Bestandsaufnahme, Rollenklärung und Transparenzprüfung zu einem klar umrissenen Erstprojekt.
Wir erbringen organisatorische und technische Umsetzungsunterstützung, keine Rechtsberatung im Sinne des RDG.